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Unter einem Gartenhaus auch Gartenlaube oder Laube versteht
man ein Gebäude, das in einem Garten, besonders im Kleingarten,
zum vorübergehenden Aufenthalt, aber nicht zum dauerhaften
Wohnen errichtet ist.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden in
Gärten von Bürgerhauses Gartenhäuser im klassizistischem
Stil errichtet. Sie dienten der Erholung sowie zur bürgerlichen
Repräsentation. Praktischen Nutzen hatten die Keller
der Häuschen auch als Weinkeller. Eine spezielle Art
von Gartenhäuschen ist das Weinberghaus.
Ein (Berliner) Gartenhaus ist ein normales, mehrstöckiges
Wohnhaus als hinteres Quergebäude (Hinterhaus).
Die Bauweise kann sowohl aus massivem Mauerwerk als auch
aus Holz sein. Zudem gibt es Bausätze aus vorgefertigten
Massivbauteilen (Beton). Vorteil ist hier die Dauerhaftigkeit
im Gegensatz zum Holzhaus und der niedrigere Preis im Gegensatz
zum gemauerten Gartenhaus.
Wer sich für ein Holzhäuschen entscheidet, kann
sich heute Fertigbauteile aus dem Baumarkt kaufen.
Das Bundeskleingartengesetz lässt hier ausdrücklich
ein Laube genanntes Häuschen in einfacher Ausführung
mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich
überdachtem Freisitz zu. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit,
insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht
zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Viele Kleingartenanlagen verfügen aus diesem Grunde
auch nicht über Anschlüsse an Kanalisation und Stromnetz
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